Emphatie
verbindet
uns.

Em·pa·thie /Empathié/ Substantiv, feminin [die], Bereitschaft und Fähigkeit, sich in die Einstellungen anderer Menschen einzufühlen

Wir sind uns sicher - UNSERE AGBs

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Das Design Studio by Cindy Makris und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Das Design Studio by Cindy Makris hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Das Design Studio by Cindy Makris und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.


2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der Das Design Studio by Cindy Makris erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Das Design Studio by Cindy Makris, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Das Design Studio by Cindy Makris dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

2.4. Die Werke von Das Design Studio by Cindy Makris dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5.  Das Design Studio by Cindy Makris räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn,  Das Design Studio by Cindy Makris und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Das Design Studio by Cindy Makris.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Das Design Studio by Cindy Makris bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Das Design Studio by Cindy Makris zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Das Design Studio by Cindy Makris unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Das Design Studio by Cindy Makris nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Designer formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Das Design Studio by Cindy Makris bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.


3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Das Design Studio by Cindy Makris nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den schriftlich, wie mündlich angeführten Angeboten des Design Studio by Cindy Makris.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3. Eine 50% Anzahlung des Honorare ist vor Beginn des Werkes und der Restbetrag von 50%  bei Ablieferung fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Das Design Studio by Cindy Makris Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Für den Fall, dass der Auftraggeber oder Das Design Studio by Cindy Makris die Zusammenarbeit beenden wollen, werden die bereits abgeschlossenen Phasen des Werkes voll in Rechnung gestellt.

3.5. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.


4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.

4.3. Der Auftraggeber erstattet dem Design Studio by Cindy Makris die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.


5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Das Design Studio by Cindy Makris im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet,  Das Design Studio by Cindy Makris hierzu die entsprechende schriftliche Freigabe zu erteilen.

5.2. Soweit Das Design Studio by Cindy Makris auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Das Design Studio by Cindy Makris im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.


6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Das Design Studio by Cindy Makris alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Das Design Studio by Cindy Makris nicht zu vertreten.

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Das Design Studio by Cindy Makris zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Das Design Studio by Cindy Makris im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.


7. Datenlieferung und Handling

7.1.  Das Design Studio by Cindy Makris ist nicht verpflichtet, die Designdaten, sowie offene Dateien wie z.B. InDesign-, Photoshop- oder Illustrator Dateien oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.

7.2. Stellt Das Design Studio by Cindy Makris dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Designer vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet  Das Design Studio by Cindy Makris nicht.

7.5 Den erfüllten Auftrag bzw. das entstandene Werk wird vom Design Studio by Cindy Makris jedenfalls per Downloadlink oder E-Mail ausgeliefert.

7.6 Das Design Studio by Cindy Makris übernimmt keine Haftung für nicht gespeicherte Daten, Dateien oder Werke die nach Auslieferung nicht vom Auftraggeber abgesichert worden sind.

7.7 Das Design Studio by Cindy Makris versichert nach Rechnungsdatum, weitere 2 Wochen, die Möglichkeit zur erneuten Auslieferung des erstellten Werkes.

7.8. Das Design Studio by Cindy Makris übernimmt keine Haftung für die Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe von Daten nach Absatz 6.1 oder Fremdleistungen nach Absatz 5.

7.9. Das Design Studio by Cindy Makris haftet nicht für die Verzögerungen bei der Auftragsausführung.


8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Das Design Studio by Cindy Makris zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Das Design Studio by Cindy Makris bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.


9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster
9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) ist dem Design Studio by Cindy Makris entweder Korrekturmuster vorzulegen oder eine schriftliche Freigabe des Auftraggebers zum erteilen.

9.2. Die Produktion wird von Das Design Studio by Cindy Makris nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Das Design Studio by Cindy Makris berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Das Design Studio by Cindy Makris haftet nicht für Fehler die bei Übermittlung der Produktionsdaten oder Produktion entstehen, ausgenommen Fehler nach Absatz 10.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Designer eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 2 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Das Design Studio by Cindy Makris auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.


10. Gewährleistung; Haftung
10.1. Das Design Studio by Cindy Makris haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Das Design Studio by Cindy Makris auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen Das Design Studio by Cindy Makris aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Das Design Studio by Cindy Makris nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Das Design Studio by Cindy Makris an Dritte vergibt.

10.6. Sofern Das Design Studio by Cindy Makris Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Das Design Studio by Cindy Makris hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Das Design Studio by Cindy Makris zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. Das Design Studio by Cindy Makris haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Das Design Studio by Cindy Makris ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. Das Design Studio by Cindy Makris haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Das Design Studio by Cindy Makris ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Das Design Studio by Cindy Makris bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.


11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist Das Design Studio by Cindy Makris, Hedwig-Wachenheim-Karree 25, 51107 Köln


12. Schlussbestimmungen

12.1. Gerichtsstand ist Das Design Studio by Cindy Makris, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

12.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Stand: 01.01.2022

Wir sind uns sicher - UNSERE AGBs

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Das Design Studio by Cindy Makris und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Das Design Studio by Cindy Makris hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Das Design Studio by Cindy Makris und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.


2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der Das Design Studio by Cindy Makris erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Das Design Studio by Cindy Makris, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Das Design Studio by Cindy Makris dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

2.4. Die Werke von Das Design Studio by Cindy Makris dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5.  Das Design Studio by Cindy Makris räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn,  Das Design Studio by Cindy Makris und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Das Design Studio by Cindy Makris.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Das Design Studio by Cindy Makris bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Das Design Studio by Cindy Makris zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Das Design Studio by Cindy Makris unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Das Design Studio by Cindy Makris nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Designer formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Das Design Studio by Cindy Makris bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.


3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Das Design Studio by Cindy Makris nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den schriftlich, wie mündlich angeführten Angeboten des Design Studio by Cindy Makris.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3. Bei Pauschal Angeboten gilt: Eine 50% Anzahlung des Honorare ist vor Beginn des Werkes und der Restbetrag von 50%  bei Ablieferung fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Das Design Studio by Cindy Makris Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Wenn kein Pauschal Angebot unterzeichnet wurde, gilt für alle Arten von Arbeiten der Stundensatz von 90,00€ (zzgl. MwSt.). Die angefallenen Arbeitsstunden eines Monats, werden immer zum Ende des Kalendermonats in Rechnung gestellt.

3.5 Für den Fall, dass der Auftraggeber oder Das Design Studio by Cindy Makris die Zusammenarbeit beenden wollen, werden die bereits abgeschlossenen Phasen des Werkes voll in Rechnung gestellt.

3.6. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.


4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.

4.3. Der Auftraggeber erstattet dem Design Studio by Cindy Makris die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.


5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Das Design Studio by Cindy Makris im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet,  Das Design Studio by Cindy Makris hierzu die entsprechende schriftliche Freigabe zu erteilen.

5.2. Soweit Das Design Studio by Cindy Makris auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Das Design Studio by Cindy Makris im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.


6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Das Design Studio by Cindy Makris alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Das Design Studio by Cindy Makris nicht zu vertreten.

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Das Design Studio by Cindy Makris zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Das Design Studio by Cindy Makris im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.


7. Datenlieferung und Handling

7.1.  Das Design Studio by Cindy Makris ist nicht verpflichtet, die Designdaten, sowie offene Dateien wie z.B. InDesign-, Photoshop- oder Illustrator Dateien oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.

7.2. Stellt Das Design Studio by Cindy Makris dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Designer vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet  Das Design Studio by Cindy Makris nicht.

7.5 Den erfüllten Auftrag bzw. das entstandene Werk wird vom Design Studio by Cindy Makris jedenfalls per Downloadlink oder E-Mail ausgeliefert.

7.6 Das Design Studio by Cindy Makris übernimmt keine Haftung für nicht gespeicherte Daten, Dateien oder Werke die nach Auslieferung nicht vom Auftraggeber abgesichert worden sind.

7.7 Das Design Studio by Cindy Makris versichert nach Rechnungsdatum, weitere 2 Wochen, die Möglichkeit zur erneuten Auslieferung des erstellten Werkes.

7.8. Das Design Studio by Cindy Makris übernimmt keine Haftung für die Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe von Daten nach Absatz 6.1 oder Fremdleistungen nach Absatz 5.

7.9. Das Design Studio by Cindy Makris haftet nicht für die Verzögerungen bei der Auftragsausführung.


8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Das Design Studio by Cindy Makris zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Das Design Studio by Cindy Makris bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.


9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster
9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) ist dem Design Studio by Cindy Makris entweder Korrekturmuster vorzulegen oder eine schriftliche Freigabe des Auftraggebers zum erteilen.

9.2. Die Produktion wird von Das Design Studio by Cindy Makris nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Das Design Studio by Cindy Makris berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Das Design Studio by Cindy Makris haftet nicht für Fehler die bei Übermittlung der Produktionsdaten oder Produktion entstehen, ausgenommen Fehler nach Absatz 10.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Designer eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 2 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Das Design Studio by Cindy Makris auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.


10. Gewährleistung; Haftung
10.1. Das Design Studio by Cindy Makris haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Das Design Studio by Cindy Makris auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen Das Design Studio by Cindy Makris aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Das Design Studio by Cindy Makris nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Das Design Studio by Cindy Makris an Dritte vergibt.

10.6. Sofern Das Design Studio by Cindy Makris Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Das Design Studio by Cindy Makris hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Das Design Studio by Cindy Makris zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. Das Design Studio by Cindy Makris haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Das Design Studio by Cindy Makris ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. Das Design Studio by Cindy Makris haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Das Design Studio by Cindy Makris ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Das Design Studio by Cindy Makris bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.


11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist Das Design Studio by Cindy Makris, Hedwig-Wachenheim-Karree 25, 51107 Köln


12. Schlussbestimmungen

12.1. Gerichtsstand ist Das Design Studio by Cindy Makris, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

12.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Stand: 01.01.2022